„Sie möchten neu angekommene Menschen unterstützen und sich aktiv einbringen?
Oder sie haben Lust kreativ aktiv zu sein – und das gemeinsam mit uns?
Melden Sie sich, melde dich!
Interkulturelle Gemeinde:
- Mitarbeit in den Teams (Kochen, Ausflüge, Gebets-Team oder wild Ideen sammeln für das Team Aktivität und Feiern)
- Mitarbeit in den weiteren Aktivitäten
- Praktische Aufgaben (Essen und Trinken, Stühle stellen, Aufräumen…)
- Öffentlichkeitsarbeit: gedruckt oder digital
- Vorbereitung von Veranstaltungen (Feste, Kulturveranstaltungen, Infoständen…)
- Beratung zu unterschiedlichen Themen (Hinsichtlich der Kürzungen der behördenunabhängigen Asylberatung planen wir im Nov 2026 auch eine Schulung zum Thema: Wir beraten bei einer Ablehnung)
- Interesse oder Mitwirken bei Musik
- Dolmetschen (!!!)
- Fahrradspende für Geflüchtete
- Oder bring deine ganz eigene Idee mit 🙂
Interkulturelle Gemeinde an Nahe und Glan
Annalena Prott
Kurhausstr. 6
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0179-761 3072
interkulturelle-gemeinde@ekir.de
Aktiv für Flüchtlinge 2.0:
- Sprachvermittlung und interkultureller Austausch
- Hilfe und Unterstützung beim wöchentlichen Bon Café
- Nachhilfe und Lernunterstützung für Kinder und Erwachsene
- Beratung bei der Suche nach Wohnung und Arbeit, z.B. gemeinsames Schreiben von Bewerbungen
- Hilfe bei Behörden und Formularen
- Freizeit- und Sportangebote planen oder begleiten
- Und vieles mehr …
Aktiv für Flüchtlinge 2.0
Gerlinde Huppert-Pilarski
Samira Hashemi
Kurhausstr. 1
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 483 77 99
aktiv-fuer-fluechtlinge@ekir.de
Keine Zeit sich persönlich zu engagieren, aber eine finanzielle Unterstützung ist möglich?
Wir sammeln Geld für Notfälle, Familiennachzug, Ausflüge und andere gute Zwecke.
Spendenkonto:
Kirchenkreis An Nahe und Glan
IBAN: DE78 3506 0190 6333 3000 00
BIC: GENODED 1DKD
Für die Interkulturelle Gemeinde: Verwendungszweck: „Spende Interkulturelle Gemeinde, Kostenstelle 19300200“ und die persönliche Anschrift
Für Aktiv für Flüchtlinge 2.0: Verwendungszweck: “Spende Ehrenamt, Kostenstelle 19300117“ und die persönliche Anschrift.
Eine Spendenquittung erfolgt ab einem Betrag von 300 Euro, bei geringeren Beträgen reicht die Banküberweisung oder der Kontoauszug als Nachweis für die steuerliche Anerkennung gegenüber dem Finanzamt.“