Selbst AKTIV werden

Sie möchten neu angekommene Menschen unterstützen und sich aktiv einbringen?

Egal, ob Sie regelmäßig oder gelegentlich helfen möchten – Ihr Engagement macht den Unterschied! Einfach bei uns melden, wir freuen uns!

 

Interkulturelle Gemeinde:

  • Praktische Aufgaben (Essen und Trinken, Stühle stellen, Aufräumen…)
  • Öffentlichkeitsarbeit: gedruckt oder digital
  • Mitwirkung bei Informationsständen
  • Vorbereitung von Veranstaltungen (Haus- und Bibelkreise, Kulturveranstaltungen, Gottesdienste…)
  • Seelsorge und Beratung
  • Interesse oder Mitwirken bei Musik
  • Dolmetschen (!!!)
  • Fahrradspende für Geflüchtete
  • Und vieles mehr …

Interkulturelle Gemeinde an Nahe und Glan
Annalena Prott
Kurhausstr. 6
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0179-761 3072
interkulturelle-gemeinde@ekir.de

 

Aktiv für Flüchtlinge 2.0:

  • Sprachvermittlung und interkultureller Austausch
  • Hilfe und Unterstützung beim wöchentlichen Bon Café
  • Nachhilfe und Lernunterstützung für Kinder und Erwachsene
  • Beratung bei der Suche nach Wohnung und Arbeit, z.B. gemeinsames Schreiben von Bewerbungen
  • Hilfe bei Behörden und Formularen
  • Freizeit- und Sportangebote planen oder begleiten
  • Und vieles mehr …

Aktiv für Flüchtlinge 2.0

Gerlinde Huppert-Pilarski
Samira Hashemi

Kurhausstr. 1
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 483 77 99
aktiv-fuer-fluechtlinge@ekir.de

 

Keine Zeit sich persönlich zu engagieren, aber eine finanzielle Unterstützung ist möglich?

Wir sammeln Geld für Notfälle, Familiennachzug, Ausflüge und andere gute Zwecke.

Spendenkonto:

Kirchenkreis An Nahe und Glan
IBAN: DE78 3506 0190 6333 3000 00
BIC: GENODED 1DKD

Für die Interkulturelle Gemeinde: Verwendungszweck: „Spende Interkulturelle Gemeinde, Kostenstelle 19300200“ und die persönliche Anschrift

Für Aktiv für Flüchtlinge 2.0: Verwendungszweck: “Spende Ehrenamt, Kostenstelle 19300117“ und die persönliche Anschrift.

Eine Spendenquittung erfolgt ab einem Betrag von 300 Euro, bei geringeren Beträgen reicht die Banküberweisung oder der Kontoauszug als Nachweis für die steuerliche Anerkennung gegenüber dem Finanzamt.